Die Kontrolle der Arbeitszeiterfassungssysteme
ist in den vergangenen Monaten verschärft in den Fokus der spanischen
Inspektoren der Sozialversicherung gerückt und ein beliebtes Mittel, die
Beitragskassen zu füllen. Die seit der Reform im Jahr 2012 bestehende gesetzliche
Pflicht zur Erfassung und Nachweis der geleisteten Arbeitsstunden gilt für alle
Arbeitsverträge, also auch für Vollzeitverträge, folgt man der Auslegung des
Art. 35.5 des spanischen Arbeitnehmerstatuts durch Sozialversicherungsinspektion und Obersten Gerichtshof.
Grund hierfür ist das Recht des Arbeitnehmers auf Nachweis der vertraglich
vereinbarten Arbeitszeit und auszugleichenen Überstunden.
Von dieser Pflicht sind folgenden
Verträge ausgenommen:
- Praktikantenverträge (becarios)
- Leitende Angestellte
- Handelsvertreter
- Haushaltsangestellte
Was müssen Sie tun, um die Vorgaben der Sozialversicherungsinspektion zu
erfüllen?
Registrieren Sie nachweislich die
reine Arbeitszeit. Als Arbeitszeit wird nach spanischem Arbeitsrecht die Zeit
gewertet, ab dem der Mitarbeiter die Arbeitsstätte betritt und sie endet ab dem
Moment, ab dem er sie wieder verlässt. Pausen, es sei denn tarifvertraglich
oder gewohnheitsrechtlich geregelt (zB Brotpause „descanso del bocadillo“)
zählen nicht zur Arbeitszeit. Bei Tätigkeiten außerhalb der Betriebsstätte
erleichtern mobile Zeiterfassungssysteme die Registrierung per Mobiltelefon
oder Tablet.
Mangels gesetzlicher Vorgaben empfiehlt
sich, die in den Anweisungen vorgegebenen Parameter der spanischen
Sozialversicherungsinspekteure zu erfüllen:
Zeiterfassungssystem - Richten Sie ein Zeiterfassungssystem ein. Auch wenn die Kosten für das System hoch erscheinen, Sie sparen damit Arbeitszeit ein, die aufgrund manueller Erfassung und Einholung der Unterschriften der Mitarbeiter verloren geht.
Manuelle Zeiterfassung - Sofern Sie die manuelle Zeiterfassung vorziehen, wären folgende Vorgaben zu erfüllen:
Zeiterfassungssystem - Richten Sie ein Zeiterfassungssystem ein. Auch wenn die Kosten für das System hoch erscheinen, Sie sparen damit Arbeitszeit ein, die aufgrund manueller Erfassung und Einholung der Unterschriften der Mitarbeiter verloren geht.
Manuelle Zeiterfassung - Sofern Sie die manuelle Zeiterfassung vorziehen, wären folgende Vorgaben zu erfüllen:
- Erfassung der jeweiligen Uhrzeit des Arbeitsbeginns und –endes des Mitarbeiters vor Pausen bzw Dienstende. Wichtig! Diesen Nachweis müssen Sie sich vom Mitarbeiter täglich! abzeichnen lassen. Nur so kann für die Inspekteure nachweisbar sichergestellt werden, dass keine nachträgliche Manipulation durch den Arbeitgeber erfolgte.
- Übergeben Sie am Monatsende die monatliche Auflistung aller Arbeitsstunden zusammen mit der Lohnabrechnung und verwahren Sie eine vom Arbeitnehmer gegengezeichnete Kopie in seiner Personalakte.
- Sofern Sie die Lohnabrechnung elektronisch versenden, informieren Sie alle Mitarbeiter per Rundschreiben, dass ihnen eine Zusammenfassung der monatlichen Arbeitsstunden zugeht, die sie gegenzeichnen müssen. Holen Sie die Unterschriften auf der jeweiliegen Stundenzusammenfassung monatlich ein, damit Sie im Falle der Inspektion den erforderlichen Nachweis erbringen können.
Kommen Sie diesen Verpflichtungen nicht
nach, drohen Rechtsverluste bei Teilzeitverträgen, für die dann die Annahme des
Bestehens von Vollzeitverträgen gelten kann. Des weiteren sieht das Gesetz bei
Inspektion und je nach Einschätzung des Schwergrades des Verstoßes Geldbußen zwischen
60,00 EUR bis 6.250,00 EUR bei leichten bis mittelschweren Verstößen und bis zu
187.515,00 EUR in besonders schweren Fällen gemäß Art. 7.5 des Bußgeldkataloges
für Verstöße im spanischen Arbeits- und Sozialrecht (LISOS) vor.
Sandra Schramm
Abogada · Rechtsanwältin
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Voelker & Partner S.L.
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Fon: +34 932 380 690
Fax: +34 932 180 948
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Hallo, das Verfahren bei Angestellten, die vorwiegend oder ausschliesslich an einer festen Arbeitsstätte arbeiten, ist klar und deutlich. Aber wie verhält es sich bei Verkäufern, Sales Managern, Projektleitern etc. welche häufig oder gar überwiegend auf Reisen sind? Hier besteht m.E. sehr viel Interpretationsraum. Wäre toll, wenn auch diese komplizierteren Fälle eingegeangen werden könnte. Danke.
AntwortenLöschenHierfür gibt es spezielle mobile Lösungen, um die Arbeitszeit digital von unterwegs zu erfassen.
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