Freitag, 12. Mai 2017

Spanisches Arbeitsrecht: Nachvertragliche Wettbewerbsverbote in Unternehmensgruppen

Sie vereinbaren nachvertragliche Wettbewerbsverbote mit Mitarbeitern, die Zugriff auf Betriebsgeheimnisse bzw. sensible Daten (Kundenkartei, Arbeitspapiere, Know-How,  usw.) in Ihrem Unternehmen haben? Sollen diese Mitarbeiter später in verschiedenen Gesellschaften Ihrer Unternehmensgruppe arbeiten? Dann sollten Sie folgende Punkte beachten:

Neben den gesetzlichen Anforderungen müssen Sie die nachvertragliche Wettbewerbsklausel so anpassen, dass sie den Interessen jeweiligen Gesellschaften in der Unternehmensgruppe entspricht.  

Problematisch wird es dann, wenn sich die verschiedenen Unternehmen der Gruppe, unterschiedlichen Zwecken widmen.

Halten Sie die Klausel allgemein und passen Sie diese nicht an die Anforderungen der jeweiligen Firmen in der Unternehmensgruppe an, so gilt das Wettbewerbsverbot bei Einhaltung der gesetzlich geforderten Voraussetzungen nur für das letzte Unternehmen der Gruppe, in dem der Arbeitnehmer vor seinem Ausscheiden beschäftigt war.

Tipp: Passen Sie die nachvertragliche Wettbewerbsklausel an die Interessen aller Firmen innerhalb der Unternehmensgruppe an. Nur so können Sie vermeiden, dass der Mitarbeiter nach Vertragsbeendigung für andere Unternehmen tätig wird, die mit Ihren im Wettbewerb stehen. 

Sandra Schramm
Rechstanwältin · Abogada

Voelker & Partner, S.L.P.
Avenida Diagonal, 421 - 3º
08008 Barcelona
Tel.: 0034 - 932380 690
Fax: 0034 - 932 180 948


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen